AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung
Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform. Mit dem Versenden der Buchungsbestätigung ist die Buchung abgeschlossen.
2. Vertragliche Leistung
Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung.
3. Maximale Teilnehmerzahl
Eine Mindestteilnehmerzahl für Stadtführungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Stadtführungen zu Fuß liegt bei 30 Teilnehmern pro Gästeführer/Gästeführerin. Bei Führungen mit dem Fahrrad liegt die Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 10 Personen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache möglich.
4. Zahlungsweise
Der Führungspreis ist vom Besteller grundsätzlich am Ende der Führung in bar an den Gästeführer/die Gästeführerin zu bezahlen. Eine Quittung wird durch den Gästeführer/die Gästeführerin ausgestellt. Auf Wunsch des Bestellers ist auch Rechnungsstellung möglich. Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten.
5. Umbuchungen und Stornierungen des Bestellers
Umbuchungen und Stornoaufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet. Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen. Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der Stadtführung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, stellt der Gästeführer/die Gästeführerin 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung und im Falle des Nichterscheinens stellt der Gästeführer/die Gästeführerin das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung.
6. Wartezeit / Ausfall
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe hält der Gästeführer/die Gästeführerin eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Stadtführung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Stadtführung entsprechend verkürzt. Sofern möglich, können Gästeführer/Gästeführerin und Besteller festlegen, dass die ursprünglich vorgesehene Dauer, allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung, eingehalten wird. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer/die Gästeführerin berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.
7. Urheberrecht
Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur vorheriger Rücksprache mit dem Gästeführer/die Gästeführerin zulässig. Eine Veröffentlichung (z.B. im Internet) ist nicht gestattet.
8. Mitwirkungspflicht des Bestellers
Der Besteller ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und Schäden sowie Störungen zu vermeiden. Eventuelle Beanstandungen sind dem Gästeführer/der Gästeführerin unverzüglich mitzuteilen.
Nehmen Minderjährige an der Führung teil, wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
9. Haftung
Die Haftung des Gästeführers/der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Gästeführers/der Gästeführerin oder ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Durch die Mitgliedschaft im Gästeführerteam Münster und Münsterland e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftungsversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Informationen dazu unter www.bvgd.org.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Münster, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Passagen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
12. Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Buchung der Stadtführung an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.